Unsere Struktur

Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden und kann zudem vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie ist das oberste Entscheidungsgremium des Vereins. So entscheidet die Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen und wählt den Vorstand und die Kassenprüfer. Eine Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Gründe und des Zwecks schriftlich verlangt wird. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Er-schienenen beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit, ausgenommen Satzungsänderungen, für die eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich ist. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Versammlungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder über 18 Jahre.

Vorstand

Der Vorstand ist das Entscheidungsgremium des Vereins. Er besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt werden. Der Vorstand beschließt über Maßnahmen in den Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht nach Gesetz oder Satzung andere Organe zuständig sind.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassenführer (auch „Kassenwart“) sowie dem Schriftführer. Seit der Mitgliederversammlung im November 2019 sind die Positionen des stellvertretenden Vorsitzenden und des Geschäftsführers nicht besetzt. Mathilde von Lüninck Knipp wurde zur Ehrenvorsitzenden gewählt, Friedel Knipp zum Ehrengeschäftsführer. Beide gehören weiterhin dem haftenden Vorstand an.

Vorstandsmitglieder im Sinne des §26 BGB sind aktuell der Vorsitzende, die Ehrenvorsitzende, der Ehrengeschäftsführer und der Kassenführer. Je zwei von diesen sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung die Satzung in der Art geändert, dass der Vorstand einen „Besonderen Vertreter des Vorstands“ nach §30 BGB bestimmen kann. Der Vorstand hat Holger Trechow zum „Besonderen Vertreter des Vorstands“ bestimmt. Seine Ver­tretungsrechte beziehen sich nur auf wirtschaftliche, verwaltungsmäßige und personelle Angelegenheiten.

Hier geht es zu den Mitgliedern des Vorstandes

 

Beirat

Ein ehrenamtlicher Beirat unterstützt den Vorstand beratend in seinen Aufgaben. Die Mitglieder*innen des Beirates werden vom Vorstand berufen.

Hier geht es zu den Mitgliedern des Beirats

Kassenprüfer

Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für ein Jahr berufen. Sie prüfen stichprobenartig und im Sinne der Satzung, ob das Vermögen des Vereins im betreffenden Geschäftsjahr ordnungsgemäß verwaltet wurde, und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Sie kontrollieren somit die Vorstandstätigkeiten.

Derzeitige Kassenprüfer: Norbert Heinrichs (ehem. Filialdirektor bei der Kreissparkasse Köln) und Karl-Heinz Schmidt (ehem. Schulleiter der GGS Ründeroth).

Ausschüsse

Der Verein verfügt über einen Geschäftsausschuss. Dem Geschäftsausschuss obliegt die Koordinierung der Ausschüsse und Kooperationsteams sowie die Planung und Umsetzung der Finanzbeschaffung und -verwendung. Der Geschäftsausschuss wird vom Besonderen Vertreter des Vorstands und vom Ehren-Geschäftsführer geleitet. Bei Bedarf können Mitglieder*innen der unten genannten Ausschüsse eingeladen werden.

Der Geschäftsausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. Umsetzung der Ziele des Vereins und Geschäftsführung gemäß der Satzung.
  2. Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.
  3. Effiziente Abwicklung der Aufgaben und Geschäfte des Vereins Lichtbrücke e.V.

Des Weiteren verfügt der Verein über einen Ausschuss für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dieser ist u.a. zuständig für die Planung und konkrete Umsetzung von Werbemaßnahmen für Veranstaltungen und Aktionen. Mitwirkende im Presse- und Öffentlichkeitsausschuss sind: der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, eine Mitarbeiterin, der/die Freiwilligendienstleistende*r sowie die Ehrenvorsitzende.

Der Verein verfügt über einen Finanzausschuss. Dieser prüft die Finanzlage und bespricht die weitere Planung von Projekten und anderen Aktivitäten. Mitwirkende im Finanzausschuss sind: der Kassenführer, der Ehrengeschäftsführer, der Leiter der Projektarbeit und die Finanzbuchhalterin.

Der Verein verfügt über einen Projektausschuss, der eingehende Projektanträge prüft und in übersetzter und zusammengefasster Form dem Vorstand zur Entscheidung vorlegt. Mitwirkende im Projektausschuss sind: der Leiter der Projektarbeit, der Vorsitzende, die Ehrenvorsitzende, der Ehrengeschäftsführer, die Finanzbuchhalterin und die Mitarbeiterin für Projektarbeit und Übersetzungen.

Bei der Durchführung von größeren Veranstaltungen wird jeweils ein Aktionsausschuss gebildet, dem die Planung und Durchführung der jeweiligen Aktion obliegt. In den verschiedenen Aktionsausschüssen engagieren sich ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen.

Die Ausschüsse sind für weitere ehrenamtliche Mitarbeiter*innen offen, die vom Vorstand eingeladen werden.

Der Besondere Vertreter des Vorstandes nimmt regelmäßig an den Ausschuss­sitzungen teil. Ihm obliegt - soweit notwendig – die Koordinierung der Ergebnisse und Maßnahmen, die in den verschiedenen Ausschüssen beschlossen werden.

Verwaltung

Die Lichtbrücke unterhält ihr Büro in Engelskirchen. Die Verwaltung besteht aus dem Projekt-, Aktions-, PR- und Finanzbereich. Die Führung der laufenden Geschäfte und die Leitung der Verwaltung sind dem Geschäftsführer übertragen.

Zurzeit beschäftigt die Lichtbrücke sieben hauptamtliche Mitarbeiter (davon drei in Teilzeit) und eine Freiwilligendienstleistende.